1. Finden eines Ansprechpartners
Der Kauf einer Immobilie aus einer Insolvenzmasse
noch vor einer Zwangsversteigerung ist für
den Kaufinteressenten unkompliziert und liegt
im Regelfall 10 bis 30 Prozent unter dem eigentlichen
Marktwert, in Ausnahmen auch darunter. Auf Insolvenzimmobilien
spezialisierte Makler welche mit Insolvenzverwalter
zusammenarbeiten, erhalten aus diesen Quellen
alle Arten von Immobilien zum freien Verkauf.
Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung, noch bevor
diese öffentlich bekannt gegeben werden.
Dies ist auch der Grund warum die Zahl der Haushalte
und Gewerbetreibenden die ihre Immobilie verlieren
wesentlich höher ist, wie in offiziellen
Statistiken erscheinen. Immobilien bei denen erst
gar keine Versteigerung eingeleitet wird, erscheinen
in keiner Statistik.
2. Vorteile bei Insolvenzobjekten
Die Kaufinteressenten können sich in Ruhe mit
dem Makler austauschen. Dieser sollte über die
notwendige Expertise verfügen um das entsprechende
Objekte zeitnah bewerten zu können, da er auch
aktuelle Markterhebungen in die Preisfindung mit
einfließen lassen sollte. Ein versierter Makler
wird eine einvernehmliche Lösungen zwischen
Kaufinteressenten, Gläubigerbanken und Insolvenzverwalter
suchen. Als Gegensatz geben Baugutachten, welche
von Bausachverständigen während Zwangsversteigerungsverfahren
erstellt werden, selten einen wirklichen Marktwert
wieder. Oftmals sind die Versteigerungen nicht
aktuell oder die Verkehrswertgutachten sind teilweise
mehr als zwei Jahre alt. Der Marktwert ist eine
schwer greifbare Größe und Oft großen
Schwankungen unterlegen. Bausachverständige
sind keine Makler!
3. Besichtigung des Objekts
Es gilt prinzipiell, dass Bewohner der gegenständlichen
Immobilie einen Innenbesichtigungstermin verweigern
können. Einen rechtlichen Anspruch auf eine
Besichtigung haben weder Gericht, Gutachter noch
Zwangsverwalter. Gedrucktes kann aber den persönlichen
Eindruck von einer Immobilie nicht ersetzen. Hier
kommt eine gute Moderatorfunktion des Maklers
zum tragen, da dieser aufgrund seiner langjährigen
Erfahrung meist in der Lage ist, einen Besichtigungstermin
zu vereinbaren.
4. Finanzierung planen
Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung sollten
Sie bei Insolvenzimmobilien keine Sicherheitsleistungen
erbringen. Das Geschäft wird ganz normal bei einem
Notar beurkundet. Es gilt auch hier, dass spätestens
bei der Kaufbestätigung mit der Bank oder
Makler die Gesamtfinanzierung geklärt sein
sollte.
5. Weg zum Eigentum
Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung spart man
den zeitlichen Aufwand für die Entwicklung
von Bietstrategien und -taktiken. Man kann sich
sicher sein, dass die ausgewählte Immobilie
bei Handelseinigkeit auch erhält und nicht
unter Umständen erst den Verteilungstermin
abwarten zu müssen.
6. Günstig Einkaufen
Kapitalanleger eröffnen sich so ganz neue
Wege zu hohen Renditechancen mit Immobilien. Die
Gesamtrendite einer Immobilie setzt sich zusammen
aus der laufenden Mietrendite und dem Wertsteigerungspotenzial.
Der direkte Erwerb von Imobilien aus Insolvenzverkäufen
bietet beste Vorraussetzungen um den Grundstein
für ein renditestarkes Immobilienportofilio
zu legen.
Insolvenzimmobilien:
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