Bewertung und Preise für Immobilien

Kauf oder Verkauf

Keiner der Vertragspartner, egal ob Käufer oder Verkäufer möchte zu viel für eine Immobilie bezahlen. Sind sich die Vertragspartner nicht einig, gibt ein Verkehrsgutachten Aufschluss. Unter dem Verkehrswert versteht man den Preis, der aktuell tatsächlich am Markt erzielt werden kann. Dies ist nach Paragraph 194 der Preis ohne "Rücksicht auf ungewöhliche oder persönliche Verhältnisse". Verkehrsgutachten erstellen Gutachterausschüsse der Stadt oder Gemeinden. Dabei anfallende Gebühren richten sich nach der Höhe des ermittelten Wert des Objekts. In Nürnberg z. B. berechnet der Gutachterausschuss bei einem ermittelten Verkehrswert von 250.000 € mindestens 1.185 € (zuzüglich weiterer Auslagen). Weiter darf auch der TÜV über seine Tochtergesellschaft TÜV Infratec oder auch die Dekra Gutachten erstellen.

Bewertung und Ermittlung eines Renditeobjektes

Bei der Ermittlung des Wertes für ein Renditeobjekt, z. B. für ein Miethaus mit verschiedenen Wohneinheiten gelten andere Maßstäbe als bei einem durch den Eigentümer genutzten Eigenheim. Als entscheident gilt der Ertragswert, der aus den langfristig zu erzielenden Mieteinnahmen und dem Bodenwert. Die nötigen Gutachten werden durch Sachverständige erstellt.

Wertermittlung für ein Darlehn

Da Banken Geld verdienen möchten und nicht verlieren, gehen sie bei Immobilienfinanzierungen mitunter sehr zurückhaltend ans Werk. In der Regel finanzieren sie maximal 80 Prozent des Kaufpreises um im Fall einer Zwangsversteigerung nicht draufzahlen zu müssen. 80 Prozent vom Verkehrswert ist der so genannte Beleihungswert. Er gibt an, welcher Preis nachhaltig für eine Immobilie zu erziehlen ist. Hypothekenbanken decken in der Regel nicht den vollständigen Beleihungswert über erstrangige Darlehn, sondern meist nur 60 bis 80 Prozent davon.

Gutachten bei Vermögensstreitigkeiten oder Enteignungen

Bei Erbschaften gibt es oft nicht nur einen Erben sondern mehrere, unter denen die Erbmasse aufzuteilen ist. Hinterlässt der Verstorbene eine Immobilie, ist ein Streit um eine gerechte Aufteilung bisweilen vorprogrammiert. Der Erbe welcher am Ende die Immobilie erhält, muss die anderen ausbezahlen. Ein Gutachten gibt hier wichtige Anhaltspunkte, um zu einer gerechten Lösung zu kommen. Bei Ehescheidungen oder wenn ein Bauplatz oder Immobilie enteignet wird sieht es ähnlich aus, ein Wertgutachten ist ratsam.

Ein Wertgutachten berücksichtigt eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren. Darunter fallen unter anderem die vorraussichtliche Restnutzungsdauer, die Lage, Zustand und Substanz des Objekts und viele Faktoren mehr. Ermittelte Werte gelten auch nicht für die Ewigkeit. Die Marktsituation kann sich auch schnell ändern, eine schlechte kann auch innerhalb weniger Jahre zu einer guten werden, als auch umgekehrt. Der Immobilienmarkt gilt zwar als eine konservative sichere Anlageform, eine Garantie auf Wertsteigerung gibt es nicht.